In Ohio ist es Krankenhäusern gestattet, Patientenabrechnungen an ein Inkassobüro zu übermitteln, wenn der Patient über einen bestimmten Zeitraum oder wie in einer Abrechnungsvereinbarung zwischen der medizinischen Einrichtung und dem Patienten festgelegt, keine Zahlungen auf seine Rechnung geleistet hat. Allerdings gibt es bestimmte Vorschriften und Richtlinien, die ein Krankenhaus und ein Inkassounternehmen bei diesem Prozess einhalten müssen. Die spezifischen Einzelheiten zu den Anforderungen an Krankenhäuser und Inkassobüros können je nach Gerichtsbarkeit, Bundesstaat und Ort variieren. Um die Einhaltung der Ohio-Vorschriften sicherzustellen, können Patienten und Gesundheitsdienstleister diese Angaben überprüfen, indem sie sich an aktuelle lokale Vorschriften wenden oder sachkundige Ressourcen bei Gesundheitsorganisationen oder Verbraucherschutzbehörden konsultieren oder bei Bedarf Rechtsberatung einholen.