Es gibt keinen festgelegten Mindestbetrag, der auf einer Krankenhaus- oder Arztrechnung beglichen werden kann, ohne dass diese ins Inkasso gehen. Der konkrete Betrag, der gezahlt werden kann, hängt vom Gesundheitsdienstleister, seinen Richtlinien und der Höhe der Rechnung ab. Einige Gesundheitsdienstleister sind möglicherweise bereit, einen niedrigeren Zahlungsbetrag zu akzeptieren oder einen Zahlungsplan einzurichten, um die Übermittlung einer Rechnung an das Inkassobüro zu vermeiden. Wenden Sie sich am besten direkt an den Gesundheitsdienstleister, um die Zahlungsoptionen zu besprechen und zu erfahren, welchen Mindestbetrag er akzeptiert.