Bei der Arbeitnehmerentschädigung handelt es sich um ein staatlich vorgeschriebenes Versicherungsprogramm, das Arbeitnehmern Leistungen bietet, die im Laufe ihrer Beschäftigung verletzt oder erkrankt werden. Der Versicherungsschutz variiert etwas, informieren Sie sich daher über die Gesetze in Ihrem Bundesstaat. In fast allen Fällen deckt die Vergütung jedoch keine häufigen Krankheiten ab – auch solche, die sich vor Ort zugezogen haben –, da diese nicht unbedingt auf die Beschäftigungsbedingungen zurückzuführen sind.
Hingegen gelten in manchen Bundesländern Verletzungen durch Pflichtimpfungen im Rahmen einer Beschäftigung als Ausnahme – allerdings nicht in allen. Wie immer wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre staatliche Arbeitsunfallversicherungsbehörde.