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Welche Quellenrisiken sind mit Verträgen verbunden?

1) Unvollständige oder ungenaue Spezifikationen

* Kann zu Streitigkeiten darüber führen, was der Vertrag erfordert.

* Kann zur Lieferung fehlerhafter oder unbefriedigender Produkte oder Dienstleistungen führen.

* Kann zu Verzögerungen und Kostenüberschreitungen führen.

2) Mangelnde Klarheit

* Kann es für die Parteien schwierig machen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu verstehen.

* Kann zu Streitigkeiten über die Bedeutung und Auslegung des Vertrags führen.

3) Mehrdeutige Sprache

* Kann absichtlich verwendet werden, um Verwirrung oder Mehrdeutigkeit zu erzeugen.

* Kann es für die Parteien schwierig machen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu verstehen.

* Kann zu Streitigkeiten über die Bedeutung und Auslegung des Vertrags führen.

4) Unfaire oder unausgewogene Bedingungen

* Kann einer Partei einen unfairen Vorteil gegenüber der anderen verschaffen.

* Für die schwächere Partei kann es schwierig sein, zu verhandeln.

* Kann zu Streitigkeiten über die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Vertrags führen.

5) Mangelnde Rücksichtnahme

* Gegenleistung ist etwas Wertvolles, das gegen ein Versprechen eingetauscht wird.

* Ohne Gegenleistung kommt ein Vertrag nicht rechtsverbindlich zustande.

6) Arbeitsunfähigkeit

* Bestimmte Parteien, wie z. B. Minderjährige und geistig behinderte Personen, sind rechtlich nicht vertragsfähig.

* Verträge mit geschäftsunfähigen Parteien sind anfechtbar.

7) Illegalität

* Verträge, die gegen das Gesetz verstoßen, sind rechtswidrig und nicht durchsetzbar.

* Dazu gehören Verträge, die illegale Aktivitäten wie Glücksspiel, Drogenhandel und Prostitution beinhalten.

8) Betrug

* Betrug liegt vor, wenn eine Partei eine wesentliche Tatsache falsch darstellt, um die andere Partei zum Abschluss eines Vertrags zu bewegen.

* Durch Betrug herbeigeführte Verträge sind anfechtbar.

9) Zwang

* Nötigung liegt vor, wenn eine Partei Gewalt oder Drohungen anwendet, um die andere Partei zum Abschluss eines Vertrags zu zwingen.

* Verträge, die unter Zwang geschlossen wurden, sind anfechtbar.

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