1. Vorherige Stornierungsmitteilung: Im Allgemeinen sind Versicherungsgesellschaften verpflichtet, die Kündigung von Leistungen im Voraus anzukündigen. Wenn Sie nicht ordnungsgemäß benachrichtigt wurden und nichts von der Stornierung wussten, sind Sie möglicherweise nicht für den ausstehenden Betrag verantwortlich.
2. Deckungsbedingungen: Lesen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice sorgfältig durch, um zu verstehen, wann der Versicherungsschutz beginnt und endet und welche Kulanzfristen oder Kündigungspflichten bestehen.
3. Anbieternetzwerk: Stellen Sie fest, ob der Chiropraktiker Teil Ihres Versicherungsnetzwerks ist. Wenn dies der Fall ist, müssen sie die Ansprüche möglicherweise direkt bei der Versicherungsgesellschaft einreichen und Ihnen keine Rechnungen direkt in Rechnung stellen.
4. Pünktlichkeit der Dienstleistungen: Berücksichtigen Sie den Zeitpunkt der chiropraktischen Leistungen im Verhältnis zum Stornierungsdatum. Wenn die Dienstleistungen vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung erbracht wurden, sind Sie möglicherweise trotzdem versichert.
5. Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft: Wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft, um die Situation zu besprechen und eine Klärung der Gründe für die Stornierung und Ihrer etwaigen Verpflichtungen einzuholen.
6. Verhandlung: Wenn Sie für den Restbetrag verantwortlich sind, versuchen Sie, mit dem Chiropraktiker einen Zahlungsplan oder einen reduzierten Betrag auszuhandeln.
Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen zusammenzutragen, einschließlich der Rechnung für die Chiropraktik, Angaben zur Versicherungspolice und etwaiger Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft, bevor Sie sich an die Lösung dieser Angelegenheit wenden.
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