1. Abgelaufene Medikamente: Medikamente haben, wie alle Verbrauchsgüter, ein Verfallsdatum. Da Medikamente ihre Wirkungskraft verlieren können, sobald sie abgelaufen sind, wird in einer Krankenakte ein Vermerk über die Haltbarkeitsdauer erstellt, wenn eine abgelaufene Dosierungsform/Menge in den Akten/im Vorrat einer Abgabestelle/Apotheke vorhanden ist
2. Ein Patient ist verstorben: In diesem Fall gibt „abgelaufen“ lediglich den Status einer Person an, dass sie im Krankenhaus verstorben ist
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