Die Prämien, die Sie für die Krankenversicherung zahlen, können nicht als Krankheitskosten von der Bundessteuer abgezogen werden. Allerdings können Sie möglicherweise andere medizinische Ausgaben wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und verschreibungspflichtige Medikamente abziehen, wenn diese 7,5 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens übersteigen.