Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Schweigepflicht ihrer Patienten zu wahren. Das bedeutet, dass sie ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand an Dritte weitergeben dürfen, auch nicht an die Polizei. Wenn Sie also einkaufen gehen, kann Ihr Arzt Sie nicht anzeigen. Wenn Sie jedoch beim Ladendiebstahl erwischt werden, kann das Geschäft Anzeige gegen Sie erstatten. In diesem Fall kann Ihr Arzt hinzugezogen werden, um eine Aussage über Ihren Gesundheitszustand zu machen, wenn dieser für den Fall relevant ist.