Ja, auf Versicherungsabzüge, die von einem Gehaltsscheck abgezogen werden, werden Steuern gezahlt. Diese Abzüge, zu denen Zahlungen für Krankenversicherung, Zahnversicherung und andere Versicherungsarten gehören können, gelten als Nebenleistungen und unterliegen der Besteuerung. Das bedeutet, dass sich der Betrag Ihres einkommenssteuerpflichtigen Gehalts um die Höhe Ihrer Versicherungsabzüge verringert, die Abzüge selbst jedoch nicht steuerlich abzugsfähig sind.