- Direkt vom Werbetreibenden über sein eigenes Produkt oder seine eigene Dienstleistung erstellt.
- In der Regel handelt es sich dabei um klare Tatsachenbehauptungen, wie z. B. die Merkmale oder Vorteile des Produkts oder der Dienstleistung.
- Werden durch Beweise wie Erfahrungsberichte, Statistiken oder wissenschaftliche Studien gestützt.
Sekundäre gewerbliche Ansprüche:
- Von einem Dritten über das Produkt oder die Dienstleistung des Werbetreibenden erstellt.
- In der Regel handelt es sich um subjektive Meinungen oder Empfehlungen.
- Werden nicht durch Beweise gestützt.
Sowohl primäre als auch sekundäre Werbeaussagen können verwendet werden, um Verbraucher zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung zu bewegen. Primäre Behauptungen gelten jedoch im Allgemeinen als glaubwürdiger und überzeugender als sekundäre Behauptungen. Dies liegt daran, dass die primären Behauptungen vom Werbetreibenden selbst aufgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse daran hat, sicherzustellen, dass seine Behauptungen korrekt sind und durch Beweise untermauert werden. Sekundäransprüche hingegen werden häufig von Dritten geltend gemacht, die mit dem betreffenden Produkt oder der betreffenden Dienstleistung möglicherweise nicht so vertraut sind. Darüber hinaus werden sekundäre Behauptungen möglicherweise nicht durch Beweise gestützt, wodurch sie weniger zuverlässig sind als primäre Behauptungen.
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