Ja, die medizinischen Rechnungsinformationen eines Patienten sind ebenso vertraulich wie seine Krankenakten. Patientenabrechnungen oder Kontoinformationen enthalten finanzielle Komponenten (aktuelle Sozialversicherungsnummer usw.) und unterliegen daher dem HIPAA. Gemäß dem Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) unterliegen die medizinischen Abrechnungsinformationen von Patienten denselben Datenschutzgesetzen wie Patientenakten.