Um eine Gemeinde erfolgreich wegen Fehlverhaltens zu verklagen, muss der Kläger Folgendes nachweisen:
1). Das Patienten-Leistungserbringer-Verhältnis bestand zwischen der verletzten Person und dem von der Gemeinde beauftragten Gesundheitsdienstleister.
2). Der Gesundheitsdienstleister beging einen Kunstfehler, indem er bei der Behandlung des Patienten vom anerkannten Pflegestandard abwich.
3). Der Patient erlitt Verletzungen als direkte Folge der Fahrlässigkeit des Gesundheitsdienstleisters.
Neben der Geltendmachung von finanziellem Schadensersatz kann eine Klage gegen eine Gemeinde wegen Fehlverhaltens auch darauf abzielen, die Rechenschaftspflicht sicherzustellen, die Gesundheitspraktiken zu verbessern und zukünftige Fälle von Fahrlässigkeit innerhalb der städtischen Klinik zu verhindern. Es wird empfohlen, einen auf ärztliche Kunstfehler spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um sich bei der Verfolgung eines solchen Falles beraten zu lassen.
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