Die Höhe der grundlegenden Krankenhauskostendeckung kann je nach Versicherungspolice oder -programm variieren. Sie deckt in der Regel einen Teil der mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Kosten ab, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, Pflege und bestimmte medizinische Eingriffe. Die Deckungssumme kann als Tagesgeld oder als Höchstleistung über einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise pro Tag oder pro Jahr, ausgedrückt werden. Die konkreten Einzelheiten und Deckungsgrenzen der Grundkostendeckung für Krankenhäuser finden Sie in der Versicherungspolice bzw. in den Planunterlagen.