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Hat eine Arzthelferin das Recht, die Pflege eines lesbischen Paares zu verweigern?

Von medizinischen Fachkräften, einschließlich medizinischer Assistenten, wird erwartet, dass sie bei der Bereitstellung medizinischer Versorgung ethische und professionelle Standards einhalten, ohne Patienten zu diskriminieren. Sie sind an Datenschutzgesetze und -vorschriften zum Schutz der Patientendaten gebunden und müssen alle Patienten mit Respekt und Würde behandeln, unabhängig von ihren persönlichen Eigenschaften oder Überzeugungen. Dazu gehört auch die unvoreingenommene medizinisch notwendige Versorgung gleichgeschlechtlicher Paare.

Gemäß verschiedenen Ethik- und Verhaltenskodizes für Gesundheitsdienstleister, wie der American Medical Association (AMA) und der American Nurses Association (ANA), ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unethisch und unprofessionell. Medizinische Fachkräfte haben die Pflicht, allen Menschen gleichermaßen die angemessene und notwendige medizinische Versorgung zu bieten.

Daher hat eine Arzthelferin nicht das Recht, einem lesbischen Paar aufgrund seiner sexuellen Orientierung die Pflege zu verweigern. Jede Verweigerung einer medizinisch notwendigen Versorgung kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben und zu rechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen den Arzthelfer führen.

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