Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Massagetherapieleistungen durch die Arbeitnehmerunfallversicherung abgedeckt sind. Beispielsweise sind Massagetherapien zur Entspannung oder zum allgemeinen Wohlbefinden in der Regel nicht abgedeckt. Darüber hinaus können einige Arbeitsunfallversicherungsträger bestimmte Grenzen für den Umfang der von ihnen übernommenen Massagetherapie festlegen.
Wenn Sie eine Massagetherapie zur Behandlung einer arbeitsbedingten Verletzung oder eines arbeitsbedingten Leidens in Betracht ziehen, ist es wichtig, mit Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitnehmerunfallversicherungsträger zu sprechen, um festzustellen, ob die Kosten der Massagetherapie übernommen werden.
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