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Deckt Comp die Massagedienstleistungen ab?

In einigen Fällen kann die Massagetherapie von der Arbeitnehmerunfallversicherung übernommen werden. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Massage zur Behandlung einer arbeitsbedingten Verletzung oder eines arbeitsbedingten Leidens als medizinisch notwendig erachtet wird. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise bei der Arbeit eine Rückenverletzung erleidet, kann sein Arzt im Rahmen seines Behandlungsplans eine Massagetherapie verschreiben. In diesem Fall übernimmt in der Regel die Arbeitnehmerunfallversicherung die Kosten für die Massagetherapie.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Massagetherapieleistungen durch die Arbeitnehmerunfallversicherung abgedeckt sind. Beispielsweise sind Massagetherapien zur Entspannung oder zum allgemeinen Wohlbefinden in der Regel nicht abgedeckt. Darüber hinaus können einige Arbeitsunfallversicherungsträger bestimmte Grenzen für den Umfang der von ihnen übernommenen Massagetherapie festlegen.

Wenn Sie eine Massagetherapie zur Behandlung einer arbeitsbedingten Verletzung oder eines arbeitsbedingten Leidens in Betracht ziehen, ist es wichtig, mit Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitnehmerunfallversicherungsträger zu sprechen, um festzustellen, ob die Kosten der Massagetherapie übernommen werden.

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