Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auf alle Aspekte der Pflege, einschließlich Beurteilung, Planung, Intervention und Bewertung. Dazu gehört auch die Pflicht, genaue Aufzeichnungen zu führen, effektiv mit Patienten oder Klienten und ihren Familien zu kommunizieren und sie bei Bedarf an geeignete Dienste zu verweisen.
Angehörige der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter haben die Pflicht, eine Pflege zu leisten, die anerkannten professionellen Standards und Richtlinien entspricht. Sie müssen auch die individuellen Bedürfnisse und Umstände jedes Patienten oder Klienten berücksichtigen und ihn nach Möglichkeit in Entscheidungen über seine Pflege einbeziehen.
Die Fürsorgepflicht ist ein Grundprinzip der Ethik und Praxis im Gesundheitswesen und von wesentlicher Bedeutung, um die Sicherheit und das Wohlergehen von Patienten oder Klienten zu gewährleisten. Verstöße gegen die Fürsorgepflicht können rechtliche Schritte und/oder Disziplinarverfahren gegen den Arzt oder Sozialarbeiter nach sich ziehen.
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