Kommanditpartnerschaft: Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern:Komplementäre und Kommanditisten. Komplementäre haften unbeschränkt, während Kommanditisten ihre Haftung auf den Betrag beschränken, den sie in die Partnerschaft investiert haben.
Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP): Eine LLP ist eine Art Partnerschaft, die allen Partnern eine beschränkte Haftung bietet. Dies bedeutet, dass Partner nicht persönlich für Schulden und Verpflichtungen der Partnerschaft haften.
Limited Liability Limited Partnership (LLLP): Eine LLLP ist eine hybride Rechtsform, die Merkmale sowohl von Kommanditgesellschaften als auch von Personengesellschaften mit beschränkter Haftung vereint. Es bietet allen Partnern eine beschränkte Haftung und ermöglicht den Partnern die Wahl, wie sie besteuert werden möchten (als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft).
Joint Venture: Ein Joint Venture ist eine vorübergehende Partnerschaft, die für ein bestimmtes Projekt oder Unternehmen gegründet wird. Joint Ventures werden häufig für Großprojekte eingesetzt, die das Fachwissen und die Ressourcen mehrerer Unternehmen erfordern.
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