Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn Sie beispielsweise krankenversichert sind, kann die Versicherungsgesellschaft eigene Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen haben. Wenn Sie außerdem an einem staatlich finanzierten Programm wie Medicare oder Medicaid teilnehmen, gelten möglicherweise eigene Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen.
Es ist auch erwähnenswert, dass einige Krankenhäuser möglicherweise ihre eigenen Richtlinien bezüglich Abrechnung und Inkasso haben. Einige Krankenhäuser verschicken beispielsweise häufiger als alle vier Jahre Rechnungen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankenhausrechnung haben, wenden Sie sich am besten direkt an die Abrechnungsabteilung des Krankenhauses.
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