Eine Nichtverfallsklausel stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer eine anteilige Leistung erhält, wenn die Police aufgrund einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer oder einer Nichtzahlung der Prämie(n) erlischt. Eine solche Bestimmung kann in Kraft treten, nachdem die Police für einen bestimmten Zeitraum, möglicherweise drei Jahre, in Kraft war; und entspricht in der Regel dem geringeren Wert der gezahlten Prämien, einem bestimmten Prozentsatz der gezahlten Prämien (der zwischen 20 und 100 Prozent liegen kann) oder dem Rückkaufswert der Police.