Vereinigte Staaten:
* Der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) schreibt versicherten Einrichtungen, einschließlich Optikern, vor, Patientenakten mindestens sechs Jahre lang ab dem Datum der letzten Behandlung aufzubewahren.
* Einige Staaten haben zusätzliche Anforderungen, die die Aufbewahrungsfrist auf über sechs Jahre hinaus verlängern können. Beispielsweise verlangt Kalifornien von Optikern, Patientenakten mindestens sieben Jahre lang aufzubewahren.
Kanada:
* Der Personal Health Information Protection Act (PHIPA) schreibt vor, dass Gesundheitsdienstleister, einschließlich Optiker, Patientenakten mindestens 10 Jahre lang ab dem Datum der letzten Behandlung aufbewahren müssen.
Vereinigtes Königreich:
* Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) verpflichtet Datenverantwortliche, einschließlich Optiker, personenbezogene Daten nicht länger aufzubewahren, als es für die Zwecke, für die sie erfasst wurden, erforderlich ist.
* Das College of Optometrists empfiehlt, dass Optiker Patientenakten mindestens 10 Jahre lang ab dem Datum der letzten Behandlung aufbewahren.
Australien:
* Das Privacy Act 1988 verlangt von Gesundheitsdienstleistern, einschließlich Optikern, Patientenakten für mindestens sieben Jahre ab dem Datum der letzten Behandlung aufzubewahren.
Für Optiker ist es wichtig, sich über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geltenden Aufbewahrungspflichten für Aufzeichnungen im Klaren zu sein und sicherzustellen, dass sie über Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung dieser Anforderungen verfügen.
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