- Allgemeine Regel:Krankenakten müssen mindestens sieben (7) Jahre ab Dienstantritt aufbewahrt werden.
- Minderjährige:Krankenakten von Minderjährigen müssen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden.
- Verstorbene Patienten:Krankenakten verstorbener Patienten müssen mindestens sieben (7) Jahre ab dem Todesdatum aufbewahrt werden.
- Ausnahmen:Es gibt Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln, darunter:
- Bestimmte Infektionskrankheiten:Krankenakten für bestimmte Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS müssen mindestens zwanzig (20) Jahre aufbewahrt werden.
- Krebs:Krankenakten von Personen, bei denen Krebs diagnostiziert wurde, müssen ab dem Diagnosedatum mindestens zehn (10) Jahre lang aufbewahrt werden.
- Psychiatrische Unterlagen:Psychiatrische Unterlagen müssen mindestens zehn (10) Jahre ab dem Datum des letzten Besuchs des Patienten aufbewahrt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Richtlinien handelt und es je nach Art der Arztpraxis oder Organisation spezifische Ausnahmen oder Abweichungen geben kann. Für Gesundheitsdienstleister und Organisationen in Kalifornien ist es wichtig, die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Bundesstaates zu konsultieren, um spezifische Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung medizinischer Unterlagen zu erfahren.
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