Darüber hinaus können Krankenhausrichtlinien und -verfahren den Tätigkeitsbereich von Krankenschwestern weiter einschränken oder erweitern. Beispielsweise kann es in einigen Krankenhäusern erforderlich sein, dass Pflegekräfte die Erlaubnis eines Arztes einholen, bevor sie mit Infusionen an den unteren Extremitäten beginnen, während andere den Pflegekräften möglicherweise gestatten, unabhängig mit Infusionen an den unteren Extremitäten zu beginnen.
Um die spezifischen Umstände zu ermitteln, unter denen Krankenschwestern in Ihrem Bundesstaat mit intravenösen Infusionen der unteren Extremitäten beginnen können, sollten Sie sich daher an den geltenden Gesetzen und Vorschriften des Bundesstaates sowie an den Richtlinien und Verfahren Ihres Krankenhauses orientieren.
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