Im Allgemeinen erhalten im Haushalt lebende Pflegekräfte kein Entgelt für die Schlafzeit. Allerdings gibt es in einigen Bundesstaaten spezielle Arbeitsgesetze, Vorschriften und Entscheidungen, die die Vergütung der Schlafzeit für im Haushalt lebende Pflegekräfte regeln. Für Betreuer und Arbeitgeber ist es wichtig, die in ihrem Zuständigkeitsbereich geltenden Gesetze zu verstehen, um festzustellen, ob Schlafzeit erstattbar ist.