Ärzte können wie andere Professoren eine Festanstellung erhalten, es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Ärzte an Universitäten angestellt sind. Viele Ärzte arbeiten beispielsweise in Privatpraxen oder für Krankenhäuser und andere Gesundheitsorganisationen. In diesen Einrichtungen haben Ärzte in der Regel keine Festanstellung.
Einige Ärzte arbeiten jedoch in akademischen Umgebungen, beispielsweise an medizinischen Fakultäten oder Forschungseinrichtungen. In diesen Fällen können Ärzte nach Abschluss einer Probezeit Anspruch auf eine Festanstellung haben. Die Festanstellung kann diesen Ärzten den gleichen Schutz bieten wie anderen Professoren, einschließlich akademischer Freiheit und Arbeitsplatzsicherheit.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine unbefristete Anstellung keine Garantie für eine Anstellung ist. Allerdings wird es für eine Einrichtung dadurch schwieriger, das Arbeitsverhältnis eines Arztes ohne triftigen Grund zu kündigen.
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