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Wie gilt HIPAA für Langzeitpflegeeinrichtungen?

Der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) legt nationale Standards zum Schutz der Privatsphäre der Gesundheitsinformationen des Einzelnen fest. Für Langzeitpflegeeinrichtungen gilt es in mehrfacher Hinsicht:

1. Datenschutz des Patienten: HIPAA verlangt von Langzeitpflegeeinrichtungen, dass sie die Privatsphäre der Gesundheitsdaten ihrer Bewohner schützen. Dazu gehört die Sicherstellung, dass die Krankenakten der Bewohner vertraulich behandelt werden, dass die Bewohner über ihre Datenschutzrechte informiert werden und dass der Zugriff auf Krankenakten auf autorisierte Personen beschränkt ist.

2. Verwendung von Gesundheitsinformationen: HIPAA regelt auch, wie Langzeitpflegeeinrichtungen die Gesundheitsinformationen der Bewohner nutzen können. Beispielsweise müssen Einrichtungen die Zustimmung der Bewohner einholen, bevor sie ihre Gesundheitsdaten für andere Zwecke als Behandlung, Bezahlung oder Gesundheitsversorgung verwenden.

3. Benachrichtigung bei Verstößen: Im Falle eines Verstoßes gegen die Gesundheitsinformationen der Bewohner sind Langzeitpflegeeinrichtungen verpflichtet, die Bewohner und den Minister für Gesundheit und Soziale Dienste zu benachrichtigen.

4. Geschäftspartner: Langzeitpflegeeinrichtungen können mit anderen Stellen zusammenarbeiten, beispielsweise Abrechnungsunternehmen oder häuslichen Gesundheitsbehörden, die Zugriff auf die Gesundheitsinformationen der Bewohner haben. Diese Unternehmen gelten gemäß HIPAA als „Geschäftspartner“, und Langzeitpflegeeinrichtungen sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner die HIPAA-Vorschriften einhalten.

5. Strafen: Langzeitpflegeeinrichtungen, die die HIPAA-Vorschriften nicht einhalten, können mit zivil- und strafrechtlichen Sanktionen belegt werden.

Um die Einhaltung des HIPAA sicherzustellen, müssen Langzeitpflegeeinrichtungen über Richtlinien und Verfahren zum Schutz der Gesundheitsdaten der Bewohner verfügen. Diese Richtlinien und Verfahren sollten Folgendes umfassen:

* Training: Die Mitarbeiter müssen über die HIPAA-Vorschriften und ihre Verantwortung für den Schutz der Gesundheitsinformationen der Bewohner geschult werden.

* Sicherheitsmaßnahmen: Einrichtungen müssen über physische, elektronische und administrative Sicherheitsvorkehrungen verfügen, um die Gesundheitsdaten der Bewohner vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen.

* Reaktionsplan bei Verstößen: Die Einrichtungen müssen über einen Plan zur Reaktion auf Verstöße gegen die Gesundheitsinformationen der Bewohner verfügen.

Langzeitpflegeeinrichtungen, die die HIPAA-Vorschriften einhalten, können dazu beitragen, die Privatsphäre der Gesundheitsdaten ihrer Bewohner zu schützen und mögliche Strafen zu vermeiden.

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