Von COMCARE abgedeckte Mitarbeiter, die wegen arbeitsbedingter Verletzungen oder Krankheiten Gesundheitsdienstleistungen benötigen, werden in der Regel von ihren behandelnden Ärzten oder dem in ihrem Namen beauftragten COMCARE-Rehabilitationsanbieter an entsprechende Gesundheitsdienstleister oder Fachärzte überwiesen. Medizinische Behandlungs- und Rehabilitationskosten werden von COMCARE im Rahmen des Arbeitnehmerentschädigungsanspruchs der Arbeitnehmer übernommen.
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