Ärzte haften nicht für alle unbefriedigenden medizinischen Ergebnisse. Fahrlässigkeit ist die Grundlage der Haftung für die meisten medizinischen Klagen wegen unerwünschter und unerwarteter Folgen. Daher muss ein Patient im Allgemeinen nicht nur den Schaden nachweisen, sondern auch, dass der Schaden eine direkte Folge fahrlässigen Verhaltens oder Unterlassens ist, für das das Krankenhaus, der Arzt oder ein anderer Gesundheitsdienstleister haftbar gemacht werden kann.