Weder die Versicherung noch der Arbeitgeber sind für die Zahlung des Gehalts eines Arbeitnehmers verantwortlich, wenn dieser während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen muss. In den meisten Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub oder persönlichen Urlaub, der es ihnen ermöglicht, sich für Arzttermine von der Arbeit freizunehmen, ohne dass ihnen ihr Gehalt entfällt. Die konkreten Bedingungen für die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers hängen jedoch von seinem Arbeitsvertrag und den Richtlinien seines Arbeitgebers ab.