Nein, wenn es sich bei Ihrer Erst- und Zweitversicherung um dieselbe Police handelt, zahlt nur eine. Dies liegt daran, dass es den Versicherungsgesellschaften nicht gestattet ist, doppelte Ansprüche zu begleichen. Wenn Sie also zwei Policen desselben Unternehmens haben, zahlt die primäre Police bis zu ihrem Höchstbetrag und die sekundäre Police zahlt dann nichts.