2. Berufshaftpflichtversicherung (Kunsthaftpflichtversicherung): Deckt Ansprüche gegen den Salon oder einzelne Schönheitsexperten wegen Fahrlässigkeit oder Fehlern bei der Erbringung von Salondienstleistungen ab. Dies schützt vor Situationen, in denen Kunden Unzufriedenheit oder Schaden aufgrund von Behandlungen geltend machen, wie z. B. eine falsche Haarfärbung oder eine falsche Hautpflegeberatung.
3. Gewerbeimmobilienversicherung: Schützt die physischen Vermögenswerte, die Ausrüstung, das Inventar und die Möbel des Salons vor Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder andere abgedeckte Gefahren. Diese Versicherung stellt sicher, dass der Salon auch bei unerwarteten Ereignissen weiterbetrieben werden kann.
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