Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Arbeitgeber können beispielsweise Angestellten eine Krankenversicherung anbieten, nicht jedoch Stundenarbeitern, wenn:
- Die stündlich beschäftigten Mitarbeiter gelten im Sinne des ACA nicht als Vollzeitbeschäftigte.
- Die stundenweise Beschäftigten sind durch eine gesonderte Krankenversicherung versichert.
- Der Arbeitgeber ist eine staatliche Einrichtung.
Arbeitgeber, die erwägen, eine Krankenversicherung für Angestellte, aber nicht für Stundenarbeiter anzubieten, sollten einen Anwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass sie den ACA und andere geltende Gesetze einhalten.
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