Erläuterung:
Wird den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber eine Krankenversicherung direkt gewährt, ist diese nicht steuerpflichtig. Wenn Arbeitgeber den Arbeitnehmern jedoch einen festen Betrag (Stipendium) zahlen, um die Kosten für den individuellen Abschluss einer Krankenversicherung zu decken, kann das Stipendium als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden. Darüber hinaus kann der Prämienbetrag je nach Einkommensniveau des Arbeitnehmers auch steuerpflichtig sein.
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