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Ist in Maryland eine Arzthaftpflichtversicherung erforderlich?

Ja, in Maryland ist eine Arzthaftpflichtversicherung erforderlich. Alle in Maryland zugelassenen Ärzte und Chirurgen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500.000 US-Dollar pro Schadensfall und insgesamt 1.000.000 US-Dollar abschließen. Diese Versicherung muss alle Schadensersatzansprüche abdecken, die sich aus ärztlichem Kunstfehler ergeben, einschließlich Tod oder Verletzung eines Patienten.

Zu den weiteren Gesundheitsdienstleistern, die in Maryland eine Krankenversicherung abschließen müssen, gehören neben Ärzten und Chirurgen auch:

- Zahnärzte

- Optiker

- Chiropraktiker

- Podologen

- Physiotherapeuten

- Ergotherapeuten

- Logopäden

- Audiologen

- Krankenschwestern

- Arzthelferinnen

- Zertifizierte Krankenpfleger

- Spezialisten für klinische Krankenschwestern

- Zertifizierte Anästhesisten

Die Höhe des für diese Gesundheitsdienstleister erforderlichen Versicherungsschutzes gegen ärztliche Kunstfehler variiert je nach Art des Anbieters und dem Umfang ihrer Praxis.

Eine Arzthaftpflichtversicherung ist eine wichtige Möglichkeit, Gesundheitsdienstleister vor finanziellen Verlusten aufgrund von Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern zu schützen. Es kann auch dazu beitragen, Patienten zu schützen, indem sichergestellt wird, dass sie Zugang zu Entschädigung haben, wenn sie aufgrund ärztlicher Fahrlässigkeit verletzt werden.

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