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Müssen Sie einer Krankenkasse, die die Arztrechnungen bezahlt hat, die Kosten erstatten, wenn Sie von Ihrer Kfz-Versicherung eine Entschädigung für Personenschäden erhalten haben?

Ob Sie einem Krankenversicherer, der die Arztrechnungen bezahlt hat, nach Erhalt einer Körperverletzungsentschädigung von Ihrer Kfz-Versicherung eine Rückerstattung leisten müssen, hängt von den Bedingungen Ihrer Krankenversicherung und den Gesetzen in Ihrem Bundesstaat ab.

In vielen Fällen enthalten Krankenversicherungspolicen eine Klausel namens „Subrogationsklausel“. Diese Klausel gibt der Krankenversicherung das Recht, eine Erstattung der von ihr gezahlten medizinischen Kosten zu verlangen, wenn Sie später Schadensersatz von einem Dritten verlangen, beispielsweise eine Entschädigung für Personenschäden von Ihrer Kfz-Versicherung.

Wenn Ihre Krankenversicherung eine Regressklausel enthält, müssen Sie der Krankenkasse möglicherweise den Betrag erstatten, den sie für Ihre Arztrechnungen bezahlt hat. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise müssen Sie der Krankenkasse möglicherweise keine Kosten erstatten, wenn:

* Die Entschädigung für Personenschäden ist geringer als der Betrag Ihrer Arztrechnungen.

* Die Krankenkasse hat auf ihr Regressrecht verzichtet.

* Sie haben einen Medicare Advantage-Plan oder eine andere Art von Krankenversicherung, die keine Regressklausel enthält.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze zum Krankenversicherungsübergang von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sind. In einigen Bundesstaaten gibt es möglicherweise spezielle Gesetze, die Krankenversicherungen die Erstattung von medizinischen Kosten, die nach einer Schadensregulierung gezahlt werden, einschränken oder verbieten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Sie Ihrer Krankenkasse nach Erhalt einer Körperverletzungsentschädigung Kosten erstatten müssen, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse oder einen Anwalt wenden.

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