Für Privatpersonen können die Krankenversicherungsprämien als Einzelabzug in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Um sich zu qualifizieren, müssen die Prämien für qualifizierte Krankenversicherungspläne gezahlt werden, zu denen vom Arbeitgeber gesponserte Krankenversicherungspläne, über den Marktplatz erworbene individuelle Krankenversicherungspläne und bestimmte andere Arten von Krankenversicherungsplänen gehören.
Für Arbeitgeber gelten die für Arbeitnehmer gezahlten Krankenversicherungsprämien in der Regel als Betriebsausgaben und können als solche vom steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitgebers abgezogen werden. Dazu gehören Prämien sowohl für Gruppenkrankenversicherungen als auch für individuelle Krankenversicherungen für Mitarbeiter.
Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren oder die neuesten IRS-Richtlinien zu konsultieren, um spezifische Einzelheiten zur Geltendmachung von Krankenversicherungsprämien als Abzug zu erfahren. Die steuerliche Behandlung von Krankenversicherungsprämien kann sich im Laufe der Zeit ändern. Es wird daher empfohlen, sich über die neuesten Regeln und Vorschriften auf dem Laufenden zu halten.
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