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Wenn Sie den Arbeitsplatz und die Krankenversicherung wechseln, wird der aus eigener Tasche gezahlte Betrag für die Selbstbeteiligung oder Mitversicherung der alten Police noch im selben Jahr auf Ihre neue übertragen?

Typischerweise wird der aus eigener Tasche gezahlte Betrag für den Selbstbehalt oder die Mitversicherung einer alten Krankenversicherung nicht im selben Jahr auf eine neue Police übertragen. Bei jeder Krankenversicherung handelt es sich um einen separaten Vertrag mit eigenen Geschäftsbedingungen, einschließlich eigener Selbstbeteiligung, Mitversicherung und Selbstbeteiligungshöchstbeträgen.

Wenn Sie die Krankenversicherung ändern, beginnen Sie in der Regel von vorne mit einem neuen Selbstbehalt, einer neuen Mitversicherung und einem neuen Selbstbeteiligungshöchstbetrag. Einige Krankenversicherungsgesellschaften bieten jedoch möglicherweise eine „Schonfrist“ an, in der Sie den Betrag, den Sie in Ihrer alten Police aus eigener Tasche gezahlt haben, auf den Selbstbehalt oder den Höchstbetrag Ihrer neuen Police anrechnen können. Die Länge der Kulanzfrist und die konkreten Konditionen variieren je nach Krankenkasse.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre neue Krankenversicherung sorgfältig prüfen, um Ihren Versicherungsschutz zu verstehen, einschließlich Selbstbehalt, Mitversicherung und Selbstbeteiligungshöchstbetrag. Wenn Sie Fragen zur Funktionsweise Ihres Versicherungsschutzes haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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