Nicht unbedingt. Während ein Versicherungsabonnent für Zuzahlungen, Mitversicherung und Selbstbehalte verantwortlich ist, ist er möglicherweise nicht für Restbeträge nach der Versicherung verantwortlich, wenn er seinen Selbstbeteiligungshöchstbetrag erreicht hat. Der Selbstbeteiligungshöchstbetrag ist der Gesamtbetrag, den eine Person für die gedeckten medizinischen Kosten bezahlen muss, bevor die Versicherungsgesellschaft beginnt, 100 % der Kosten zu übernehmen.