Vorerkrankungen: Wenn bei Ihnen eine Vorerkrankung vorliegt, kann eine Versicherungsgesellschaft Ihnen den Versicherungsschutz verweigern oder Ihnen eine höhere Prämie berechnen. Eine Vorerkrankung ist jede Erkrankung, die Sie vor der Beantragung einer Krankenversicherung hatten. Dies kann alles umfassen, von einer geringfügigen Erkrankung wie Asthma bis hin zu einer schwerwiegenden Erkrankung wie Krebs.
Berufe mit hohem Risiko: Wenn Sie einen Beruf mit hohem Risiko ausüben, beispielsweise Feuerwehrmann oder Polizist, kann Ihnen eine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz verweigern oder Ihnen eine höhere Prämie berechnen. Denn Risikoberufe sind mit einem höheren Verletzungs- oder Krankheitsrisiko verbunden.
Alter: In einigen Fällen kann eine Versicherungsgesellschaft Personen ab einem bestimmten Alter den Versicherungsschutz verweigern. Dies liegt daran, dass ältere Menschen häufiger gesundheitliche Probleme haben und mehr medizinische Versorgung benötigen.
Geschlecht: In manchen Fällen kann eine Versicherungsgesellschaft Personen eines bestimmten Geschlechts den Versicherungsschutz verweigern. Dies liegt daran, dass Frauen häufiger an bestimmten Gesundheitszuständen wie Brustkrebs und Eierstockkrebs leiden.
Tabakkonsum: Wenn Sie Tabak konsumieren, kann Ihnen eine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz verweigern oder Ihnen eine höhere Prämie berechnen. Denn Tabakkonsum ist mit einem höheren Risiko für Gesundheitsprobleme wie Herzerkrankungen und Krebs verbunden.
Alkoholmissbrauch: Wenn Sie in der Vergangenheit Alkoholmissbrauch hatten, kann Ihnen eine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz verweigern oder Ihnen eine höhere Prämie berechnen. Denn Alkoholmissbrauch kann zu einer Reihe gesundheitlicher Probleme wie Leberschäden und Pankreatitis führen.
Drogenkonsum: Wenn Sie in der Vergangenheit Drogen konsumiert haben, kann eine Versicherungsgesellschaft Ihnen den Versicherungsschutz verweigern oder Ihnen eine höhere Prämie berechnen. Denn Drogenkonsum kann zu einer Reihe gesundheitlicher Probleme wie Sucht und psychischen Erkrankungen führen.
Wenn Ihnen die Krankenversicherung verweigert wird, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Sie können auch eine Beschwerde beim Versicherungskommissar Ihres Staates einreichen.
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