Der Affordable Care Act (ACA) verlangt von Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern eine schriftliche Zusammenfassung des ihnen zur Verfügung stehenden Krankenversicherungsschutzes zur Verfügung zu stellen. Diese Zusammenfassung muss Informationen zu den Prämien, Selbstbehalten, Zuzahlungen und Mitversicherungssätzen des Plans enthalten. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer außerdem über Änderungen an ihrem Krankenversicherungsschutz informieren. Diese Mitteilung muss mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen erfolgen.
Zusätzlich zu den ACA-Anforderungen haben einige Bundesstaaten eigene Gesetze, die Arbeitgeber dazu verpflichten, ihre Mitarbeiter über Änderungen der Krankenversicherung zu informieren. Arbeitgeber sollten sich über die Gesetze in ihrem Bundesstaat im Klaren sein, um sicherzustellen, dass sie alle geltenden Anforderungen einhalten.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften