- Prämien für die Krankenversicherung des Arbeitgebers werden nicht besteuert.
- Prämien für die Arbeitgeber-Gruppenlebensversicherung werden für die meisten Arbeitnehmer nicht besteuert. Allerdings sind Prämien für Arbeitnehmer steuerpflichtig, die mehr als 5 % des Unternehmens besitzen.
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