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Kann mir die Krankenversicherung aufgrund von Vorerkrankungen verweigert werden, wenn mein Job den Anbieter wechselt?

Die Antwort lautet:grundsätzlich nicht

Erläuterung:

Der Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (HIPAA) schützt Menschen davor, dass ihnen die Krankenversicherung aufgrund bereits bestehender Erkrankungen verweigert wird, wenn sie den Arbeitsplatz oder den Versicherungsträger wechseln. HIPAA bietet mehrere wichtige Schutzmaßnahmen für Personen mit Vorerkrankungen, darunter:

1. Garantierte Leistung:Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, Personen mit Vorerkrankungen eine Krankenversicherung anzubieten, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand oder ihrer Krankengeschichte. Sie können den Versicherungsschutz nicht verweigern oder höhere Prämien aufgrund der Vorerkrankungen einer Person verlangen.

2. Portabilität:Personen mit Vorerkrankungen, die den Arbeitsplatz oder den Versicherungsträger wechseln, haben das Recht, ihren Krankenversicherungsschutz ohne Ablauf oder Wartezeit beizubehalten. Ihre Vorerkrankungen müssen von der neuen Krankenversicherung abgedeckt werden.

3. Nichtdiskriminierung:Krankenversicherungsunternehmen ist es untersagt, den Gesundheitszustand, die Krankengeschichte oder genetische Informationen zu nutzen, um Einzelpersonen in Bezug auf Versicherungsschutz, Prämien oder Leistungen zu diskriminieren. Sie können keine höheren Prämien verlangen oder Personen mit Vorerkrankungen den Versicherungsschutz verweigern.

Es ist wichtig zu beachten, dass es für diese Schutzmaßnahmen einige Ausnahmen und Einschränkungen gibt. HIPAA gilt beispielsweise nicht für bestimmte Arten von Krankenversicherungsplänen, wie z. B. kurzfristige Krankenversicherungspläne, Krankenversicherungspläne von Verbänden und bestimmte Arten von selbstfinanzierten, vom Arbeitgeber gesponserten Plänen. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesstaaten möglicherweise zusätzliche Gesetze und Vorschriften, die Personen mit Vorerkrankungen einen weiteren Schutz bieten.

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