Wenn Sie schwanger sind und durch Ihre Arbeitsversicherung abgedeckt sind, wird Ihr Versicherungsschutz nicht automatisch auf eine neue Gruppe übertragen, wenn Ihr Mann den Arbeitsplatz wechselt. Der Krankenversicherungsschutz ist in der Regel an den Arbeitgeber gebunden. Wenn Ihr Mann also den Arbeitsplatz wechselt, müssen Sie sich beim neuen Arbeitgeber erkundigen, ob dieser eine Krankenversicherung anbietet und ob Sie Anspruch auf Krankenversicherung haben. Wenn dort keine Krankenversicherung angeboten wird oder Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben, müssen Sie möglicherweise eine eigene, individuelle Krankenversicherung abschließen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Krankenversicherungsoptionen sorgfältig abwägen und sicherstellen, dass Sie während der Schwangerschaft und darüber hinaus über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.