* Krebs
* Herzkrankheit
* Diabetes
* Schlaganfall
* HIV/AIDS
* Geisteskrankheit
Krankenkassen können den Versicherungsschutz auch für Erkrankungen verweigern, die im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Erkrankung stehen. Einer Person, die an Krebs erkrankt ist, kann beispielsweise die Kostenübernahme für eine Chemo- oder Strahlentherapie verweigert werden.
Der Affordable Care Act (ACA) verbietet Krankenkassen, den Versicherungsschutz für bereits bestehende Erkrankungen zu verweigern. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise können Krankenkassen den Versicherungsschutz für Vorerkrankungen weiterhin verweigern, wenn die Person:
* Hat eine bereits bestehende Erkrankung, die im Sinne des ACA nicht als „qualifizierende Erkrankung“ gilt.
* Es besteht kein durchgehender Krankenversicherungsschutz.
* eine Vorerkrankung hat, die nicht von der Krankenversicherung abgedeckt ist.
Wenn einer Person der Krankenversicherungsschutz aufgrund einer Vorerkrankung verweigert wird, kann sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Das Berufungsverfahren kann von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass der ACA den Krankenkassen nicht verbietet, höhere Prämien für Menschen mit Vorerkrankungen zu erheben. Der ACA begrenzt jedoch, wie viel Krankenkassen für Vorerkrankungen verlangen können.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften