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Wenn Sie in den Ruhestand gehen und eine Cobra-Versicherung von einem früheren Arbeitgeber haben und einen neuen Job annehmen, können Sie trotzdem Ihre Erstversicherung behalten?

Wenn Sie in den Ruhestand gehen und eine COBRA-Versicherung bei einem früheren Arbeitgeber haben und anschließend einen neuen Job mit einem eigenen Gruppenkrankenversicherungsplan annehmen, gilt der Plan des neuen Arbeitgebers normalerweise als Erstversicherung. So funktioniert es normalerweise:

Erstversicherung:

- Die Gruppenkrankenversicherung des neuen Arbeitgebers gilt als Erstversicherung. Dies bedeutet, dass sie der erste Zahler ist, der für die Deckung Ihrer medizinischen Kosten verantwortlich ist.

Sekundärversicherung:

- Ihre COBRA-Versicherung des vorherigen Arbeitgebers wird zur Zweitversicherung. Sie fungiert als Ersatz- oder Ergänzungsschutz zur Erstversicherung.

Koordinierung der Leistungen:

- Die Erstversicherung übernimmt die gedeckten medizinischen Kosten bis zu den Grenzen und Bestimmungen ihres Plans.

- Wenn nach Zahlung des Anteils der Erstversicherung noch erstattungsfähige Kosten anfallen, kann die Zweitversicherung (COBRA) diese Kosten vorbehaltlich ihrer Bedingungen und Beschränkungen übernehmen.

Auszahlungskosten:

- Es kann sein, dass Ihnen Kosten aus eigener Tasche entstehen, wie z. B. Selbstbehalte, Zuzahlungen und Mitversicherung, die nicht vollständig von der Erstversicherung abgedeckt werden. Die Zweitversicherung kann dabei helfen, einige oder alle dieser Kosten zu decken, abhängig von der Deckung und der Koordination der Leistungsbestimmungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Koordinierung der Leistungen zwischen Gruppenkrankenversicherungen komplex sein kann und die spezifischen Details je nach den Bestimmungen und Regeln der einzelnen Pläne variieren können. Wenn Sie Fragen zur Abstimmung Ihrer COBRA-Versicherung und des Plans Ihres neuen Arbeitgebers haben, ist es eine gute Idee, sich zur Klärung an die Personalabteilung Ihres neuen Arbeitgebers oder den COBRA-Administrator Ihres vorherigen Arbeitgebers zu wenden.

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