Der Anteil eines Anspruchs, der im Allgemeinen von jedem Plan bezahlt wird, hängt von den Bedingungen der Versicherungspolicen ab. In der Regel übernimmt der primäre Plan den Großteil des Anspruchs und der sekundäre Plan den Restbetrag. Es kann jedoch vorkommen, dass der Zweitplan einen größeren Teil der Forderung oder sogar die gesamte Forderung übernimmt.
Hier sind einige allgemeine Richtlinien zur Funktionsweise des Erst- und Zweitversicherungsschutzes:
* Der Hauptversicherungsplan ist für die Bezahlung des Großteils des medizinischen Schadens verantwortlich. Dies ist normalerweise der Plan, durch den die Person über ihren Arbeitgeber versichert ist.
* Der Zweitversicherungsplan ist für die Zahlung des verbleibenden Restbetrags verantwortlich, der nicht durch den Primärplan abgedeckt ist. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Plan, den die Person selbst oder über einen anderen Arbeitgeber abgeschlossen hat.
* Die Reihenfolge der Zuständigkeiten für den Erst- und Zweitversicherungsschutz richtet sich nach den Bedingungen der Versicherungspolicen. In den Versicherungspolicen wird festgelegt, welcher Plan für die Zahlung welcher Schadensarten zuständig ist.
* Wenn eine Person über mehrere Zweitversicherungen verfügt, zahlen die Pläne die Ansprüche in der Regel in der Reihenfolge ihrer Priorität. Der erste sekundäre Plan zahlt den Restbetrag der Forderung, nachdem der primäre Plan seinen Anteil bezahlt hat. Der zweite sekundäre Plan zahlt den verbleibenden Restbetrag, nachdem der erste sekundäre Plan seinen Anteil bezahlt hat, und so weiter.
Es ist wichtig zu verstehen, wie der Erst- und Zweitversicherungsschutz funktioniert, um sicherzustellen, dass Sie den größtmöglichen Schutz für Ihre medizinischen Ansprüche erhalten. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben, sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden.
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