Der Zweitversicherer kann einen Nachweis verlangen, dass der Erstversicherungsanspruch geltend gemacht wurde, bevor er einen Anspruch bei ihm einreicht. Kann der Nachweis des Hauptanspruchs nicht erbracht werden, kann der Zweitversicherer den Anspruch ablehnen. Wenden Sie sich immer an den Zweitversicherer, um dessen spezifische Anforderungen und Richtlinien für die Geltendmachung eines Anspruchs zu verstehen.