1. Premium :Die regelmäßige Zahlung an eine Versicherungsgesellschaft für den Krankenversicherungsschutz.
2. Selbstbehalt :Der Betrag, den Sie aus eigener Tasche zahlen, bevor Ihre Versicherung mit der Kostenübernahme beginnt.
3. Mitversicherung :Ein Prozentsatz der Kosten, die Sie für abgedeckte Leistungen zahlen, in der Regel nach Erfüllung Ihres Selbstbehalts.
4. Copay :Ein fester Betrag, den Sie für abgedeckte Leistungen zahlen, normalerweise für Arztbesuche oder bestimmte Medikamente.
5. Maximum aus eigener Tasche :Der Gesamtbetrag, den Sie für die abgedeckten Leistungen aus eigener Tasche bezahlen, bevor Ihre Versicherung den Rest übernimmt.
6. Netzwerkinterne Anbieter :Gesundheitsdienstleister, die Verträge mit Ihrer Versicherungsgesellschaft haben und Dienstleistungen zu ausgehandelten Tarifen anbieten.
7. Anbieter außerhalb des Netzwerks :Gesundheitsdienstleister, die keine Verträge mit Ihrer Versicherungsgesellschaft haben, was zu höheren Kosten und geringerem Versicherungsschutz führt.
8. Vorherige Genehmigung :Vor bestimmten Eingriffen oder Behandlungen ist eine Genehmigung Ihrer Versicherungsgesellschaft erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit sicherzustellen.
9. Vorbeugende Pflege :Routineuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden ohne Kostenbeteiligung übernommen, um die Gesundheit zu fördern.
10. Abdeckung für verschreibungspflichtige Medikamente :Teil der Krankenversicherung, der verschreibungspflichtige Medikamente abdeckt, wobei verschiedene Tarife unterschiedliche Arzneimittelformeln enthalten.
11. Flexibles Ausgabenkonto (FSA) :Ein steuerbegünstigtes Sparkonto, mit dem Sie qualifizierte medizinische Ausgaben bezahlen können.
12. Gesundheitssparkonto (HSA) :Ein steuerbegünstigtes Sparkonto speziell für medizinische Ausgaben gepaart mit Krankenversicherungen mit hohem Selbstbehalt (HDHPs).
13. Abhängig :Eine Einzelperson, beispielsweise ein Familienmitglied, die durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt ist.
14. Erläuterung der Vorteile (EOB) :Eine Erklärung Ihrer Versicherungsgesellschaft, in der die abgedeckten medizinischen Leistungen, Kosten und etwaige von Ihnen geschuldete Beträge aufgeführt sind.
15. Offener Anmeldezeitraum :Eine bestimmte Zeit pro Jahr, zu der Sie sich anmelden oder Änderungen an Ihrem Krankenversicherungsschutz vornehmen können.
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