Der Versuch führte zu folgenden Ergebnissen:
1. Sieben Angeklagte wurden für schuldig befunden und zum Tode durch Erhängen verurteilt:
- Karl Brandt, Leibarzt Adolf Hitlers und Beauftragter für Gesundheit und Hygiene
- Rudolf Brandt, persönlicher Sekretär Heinrich Himmlers und SS-Stabschef
- Karl Gebhardt, Leibarzt Heinrich Himmlers und Leiter des Sanitätsdienstes der SS
- Joachim Mrugowsky, Leiter der Abteilung für öffentliche Gesundheit im Reichsinnenministerium
- Wolfram Sievers, Leiter des Ahnenerbes, einer SS-Forschungsorganisation
- Viktor Brack, Verwaltungsleiter des Euthanasieprogramms
- Waldemar Hoven, Leiter der Abteilung für experimentelle Medizin im KZ Dachau
2. Neun Angeklagte wurden für schuldig befunden und zu Haftstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslanger Haft verurteilt:
- Hermann Becker-Freyseng, Leiter der Abteilung Hygiene am Robert Koch-Institut
- Kurt Blome, Leiter des Malariainstituts Dachau
- Kurt Brandt, Leiter der Abteilung für öffentliche Gesundheit im Reichsinnenministerium
- Wilhelm Beiglböck, Leiter des Instituts für Flugmedizin in Berlin
- Gerhard Rose, Direktor des Konzentrationslagers Dachau
- Fritz Fischer, Leiter des Hygieneinstituts der Universität Königsberg
- Helmut Poppendick, Leiter des Instituts für Wehrhygiene und Tropenmedizin in Hamburg
- Siegfried Handloser, Leiter des Lehrstuhls für Anatomie der Universität Kiel
- Karl Clauberg, Leiter des Instituts für Experimentelle Biologie und Therapie in Auschwitz
3. Sieben Angeklagte wurden für nicht schuldig befunden:
- Hans Eppinger, Leiter der Zweiten Medizinischen Abteilung im Reichsinnenministerium
- Hans Karl von Hasselbach, Leiter des Instituts für Physiologie der Universität Heidelberg
- August Hirt, Leiter des Anatomischen Instituts der Universität Straßburg
- Siegfried Ruff, Leiter des Instituts für Hygiene der Universität Göttingen
- Franz Volhard, Leiter der Klinik für Innere Medizin der Universität Frankfurt am Main
- Heinz Karl Sorge, Leiter des Krebsforschungsinstituts Heidelberg
- Johannes Stein, Chefarzt des Konzentrationslagers Buchenwald
Der Nürnberger Ärzteprozess war ein Meilenstein in der Geschichte der medizinischen Ethik und der Menschenrechte. Darin wurde der Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung für die medizinische Forschung festgelegt, der besagt, dass Patienten ihre freiwillige und informierte Einwilligung geben müssen, bevor sie an medizinischen Experimenten teilnehmen. Dieses Prinzip ist zu einem grundlegenden ethischen Prinzip in der medizinischen Forschung und Praxis weltweit geworden.
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