Es gibt keine zentrale Datenbank zur Patientengeschichte, die für alle Ärzte einsehbar ist. Krankenakten werden in der Regel von dem Gesundheitsdienstleister aufbewahrt, der den Patienten behandelt hat, beispielsweise einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer Arztpraxis. Sie werden nicht zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern weitergegeben, es sei denn, der Patient gibt eine schriftliche Genehmigung dazu.
Dadurch kann der Patient steuern, wer seine Unterlagen wann sieht, und erhält Zugriff auf Informationen, nicht aber Kontrolle