Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jedem, der sie benötigt, Notfallversorgung zu bieten, unabhängig von seiner Zahlungsfähigkeit. Das bedeutet, dass Sie auch dann behandelt werden, wenn Sie sich in einem medizinischen Notfall befinden, auch wenn Sie nicht krankenversichert sind oder nicht über das nötige Geld für die Behandlung verfügen. Allerdings sind Krankenhäuser nicht dazu verpflichtet, Patienten, die nicht zahlen können, eine nicht notfallmäßige Versorgung anzubieten. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie eine elektive Operation oder eine andere nicht notfallmäßige Behandlung benötigen, möglicherweise im Voraus dafür bezahlen oder einen Zahlungsplan erstellen müssen, bevor das Krankenhaus die Behandlung übernimmt.